Der kontaktrechtsberechtigte Elternteil muss das Kind von seinem ständigen Aufenthaltsort abholen und dorthin zurückbringen. Wenn aufgrund von weiten Entfernungen der Wohnsitze der Eltern, dies erschwert möglich ist, kann das Gericht Ausnahmen von dieser Umsetzung der Kontaktrechtsregelung vorsehen. In dem vom OGH zu beurteilenden Fall, haben die Eltern in unterschiedlichen Staaten gewohnt.
Bei der Kontaktrechtsregelung ist vorrangig auf das Kindeswohl Acht zu geben. Die Praktikabilität der Regelung für die Eltern unter Berücksichtigung ihres Berufes und des Zeit- und Kostenaufwandes ist ebenfalls zu beachten.
Um "Ihr Recht" zu erfahren, erhalten Sie von mir die optimale juristische Beratung, die auf Ihre Anliegen eingeht. Mein Team und ich werden gemeinsam mit Ihnen Ihren "Weg durch das Rechtssystem"
erkunden und für Sie gangbar gestalten.
Dazu ist eine Honorartransparenz unabdingbar. Ich werde Sie daher nicht nur über die Möglichkeiten und Risken Ihres Vorhabens oder Problems aufklären, sondern auch die Honorarfrage erörtern. Ich
werde über die entstehenden Kosten, soweit möglich einen Überblick geben und mit Ihnen die Honorarverrechnung (RATG, AHK, Vereinbarung eines Stundenhonorars) detailliert besprechen.
Für Sie zum Download: "Honorarrichtlinien der Rechtsanwälte" herausgegeben von der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (www.oerak.at)