Der OGH hat bereits früher festgestellt, dass, wenn ein unterhaltsberechtigtes Kind als Au-pair von der Gastfamilie Kost und Logis, sowie ein Taschengeld erhält, dieses Kind nicht selbsterhaltungsfähig ist. Im kürzlich vom OGH zu entscheidenden Fall, hat sich ein Kind entschieden, zwischen Matura und Studienbeginn zur Vertiefung der Sprachkenntnisse, zum Sammeln erster Arbeitserfahrungen und zur Selbstfindung an einem Work & Travelprogramm teilzunehmen. Über die Dauer von 12 Monaten hat dieser Unterhaltsberechtigte keine nennenswerten Einkünfte erzielt. Deshalb wurde der Unterhaltsanspruch für den des gesamten Zeitraum zuerkannt.
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Hier finden Sie: "Honorarrichtlinien der Rechtsanwälte" herausgegeben von der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (www.oerak.at)