Unser aktueller Rechts-Tipp


WARTEPFLICHT DES RADFAHRER

In einer Entscheidung des OGH 2025 hat dieser ausgesprochen, dass ein Radfahrer, der die Radfahranlage auf welcher prinzipiell eine Vorrangsituation für Fahrradfahrer besteht, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befährt, gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig ist. Im Konkreten hat der Fahrradfahrer die Radfahranlage mit überhöhter Geschwindigkeit und entgegen der vorgeschriebenen Richtung und mit überhöhter Geschwindigkeit überfahren, ohne sich vorher zu vergewissern, dass ein herannahendes Fahrzeug diesen wahrgenommen hat.

 

Aus diesem Grunde wurde eine Haftung des Autofahrers im konkreten Fall verneint und das Verschulden des Radfahrers festgestellt.


Honorarinfo

Um "Ihr Recht" zu erfahren, erhalten Sie von mir die optimale juristische Beratung, die auf Ihre Anliegen eingeht. Mein Team und ich werden gemeinsam mit Ihnen Ihren "Weg durch das Rechtssystem" erkunden und für Sie gangbar gestalten.

Dazu ist eine Honorartransparenz unabdingbar. Ich werde Sie daher nicht nur über die Möglichkeiten und Risken Ihres Vorhabens oder Problems aufklären, sondern auch die Honorarfrage erörtern. Ich werde über die entstehenden Kosten, soweit möglich einen Überblick geben und mit Ihnen die Honorarverrechnung (RATG, AHK, Vereinbarung eines Stundenhonorars) detailliert besprechen.

 

Hier finden Sie: "Honorarrichtlinien der Rechtsanwälte" herausgegeben von der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (www.oerak.at)


Zum Download stehen für Sie folgende Infos bereit: