Unser aktueller Rechts-Tipp


AUFKLÄRUNGSPFLICHT - MOUNTAINCARDSTRECKE

Die Haftung eines Mountaincart-Streckenbetreibers, welcher einer 15-jährigen Nutzerin vor der Fahrt ein Einschulungsvideo gezeigt und die Nutzungsbedingungen an die Mutter ausgehändigt hat, haftet in der jüngst ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichts nicht dafür, dass die 15-jährige Nutzerin nach 3 maligem problemlosen Bewältigen der Strecke mit dem Mountaincart von der Strecke abgekommen und über eine Böschung gestürzt war. Im Konkreten bestätigte der OGH, jene des Berufungsgerichtes, wonach die 15-jährige Nutzerin durch die Maßnahmen der Betreiberin über die Funktionsweise und regelkonforme Nutzung des Mountaincart, sowie die Beschaffenheit der Strecke, hinreichend aufgeklärt wurde. Es wurde die Haftung des Betreibers der Mountaincart Strecke verneint und die Klage abgewiesen.


Honorarinfo

Um "Ihr Recht" zu erfahren, erhalten Sie von mir die optimale juristische Beratung, die auf Ihre Anliegen eingeht. Mein Team und ich werden gemeinsam mit Ihnen Ihren "Weg durch das Rechtssystem" erkunden und für Sie gangbar gestalten.

Dazu ist eine Honorartransparenz unabdingbar. Ich werde Sie daher nicht nur über die Möglichkeiten und Risken Ihres Vorhabens oder Problems aufklären, sondern auch die Honorarfrage erörtern. Ich werde über die entstehenden Kosten, soweit möglich einen Überblick geben und mit Ihnen die Honorarverrechnung (RATG, AHK, Vereinbarung eines Stundenhonorars) detailliert besprechen.

 

Für Sie zum Download: "Honorarrichtlinien der Rechtsanwälte" herausgegeben von der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (www.oerak.at)


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