Unser aktueller Rechts-Tipp


KEINE SCHLÜSSIGE ZUSICHERUNG DER VERKEHRS- UND BETRIEBSSICHERHEIT BEIM PRIVATVERKAUF EINES GEBRAUCHSWAGEN

Bei einem Verkauf von Fahrzeugen zwischen Privatpersonen, kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dies führt nach einer sehr aktuellen Entscheidung des OGH dazu, dass auch die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht als schlüssig zugestanden gelten. Anders ist dies beim Kauf eines Gebrauchswagens von einem gewerblichen Fahrzeughändler. Hier geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Verkehrs- und Betriebssicherheit als schlüssig zugesichert gilt. Es empfiehlt sich, insbesondere bei höherpreisigen Fahrzeugen und einem Privatverkauf eine professionelle Durchsicht des Fahrzeuges vornehmen zu lassen, oder einen Ankaufstest durchführen zu lassen. 


Honorarinfo

Um "Ihr Recht" zu erfahren, erhalten Sie von mir die optimale juristische Beratung, die auf Ihre Anliegen eingeht. Mein Team und ich werden gemeinsam mit Ihnen Ihren "Weg durch das Rechtssystem" erkunden und für Sie gangbar gestalten.

Dazu ist eine Honorartransparenz unabdingbar. Ich werde Sie daher nicht nur über die Möglichkeiten und Risken Ihres Vorhabens oder Problems aufklären, sondern auch die Honorarfrage erörtern. Ich werde über die entstehenden Kosten, soweit möglich einen Überblick geben und mit Ihnen die Honorarverrechnung (RATG, AHK, Vereinbarung eines Stundenhonorars) detailliert besprechen.

 

Hier finden Sie: "Honorarrichtlinien der Rechtsanwälte" herausgegeben von der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (www.oerak.at)


Zum Download stehen für Sie folgende Infos bereit: