Unser aktueller Rechts-Tipp


ERLÖS AUS UNTERNEHMENSVERKAUF

Der OGH hat klargestellt, dass der Erlös aus einem Unternehmen, welches ein Ehegatte in aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft veräußert hat, in die Aufteilungsmasse fällt, sofern dieser Erlös nicht in ein neues anderes Unternehmen investiert wurde. Der OGH hat klargestellt, dass der Plan den Veräußerungserlös künftig für Investitionen im Unternehmen zu verwenden, die Einbeziehung des derzeit auf Wertpapierdepots und Bankkonten angelegten Veräußerungserlöses in die Aufteilungsmasse nicht hindert.

 


Honorarinfo

Um "Ihr Recht" zu erfahren, erhalten Sie von mir die optimale juristische Beratung, die auf Ihre Anliegen eingeht. Mein Team und ich werden gemeinsam mit Ihnen Ihren "Weg durch das Rechtssystem" erkunden und für Sie gangbar gestalten.

Dazu ist eine Honorartransparenz unabdingbar. Ich werde Sie daher nicht nur über die Möglichkeiten und Risken Ihres Vorhabens oder Problems aufklären, sondern auch die Honorarfrage erörtern. Ich werde über die entstehenden Kosten, soweit möglich einen Überblick geben und mit Ihnen die Honorarverrechnung (RATG, AHK, Vereinbarung eines Stundenhonorars) detailliert besprechen.

 

Hier finden Sie: "Honorarrichtlinien der Rechtsanwälte" herausgegeben von der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (www.oerak.at)


Zum Download stehen für Sie folgende Infos bereit: