Unser aktueller Rechts-Tipp


HAFTUNG FÜR BAUMWURZELN

Ein Grundeigentümer ist prinzipiell berechtigt, an der Grundstücksgrenze einen Baum zu pflanzen, auch wenn Äste in den Luftraum hängen und die Wurzeln in das Erdreich des Nachbargrundstückes wachsen. Ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch besteht jedoch nur dann, wenn es zu einem konkret gefährlichen Zustand kommt, oder eine wesentliche Ausweitung der ortsüblichen Nutzung vorliegt, die zu einem unzumutbaren Zustand geführt hat, welche durch die Ausübung des Selbsthilferechtes, wie Abschneiden der überhängenden Äste und Ähnlichem nicht mehr beseitigt werden kann.

 


Honorarinfo

Um "Ihr Recht" zu erfahren, erhalten Sie von mir die optimale juristische Beratung, die auf Ihre Anliegen eingeht. Mein Team und ich werden gemeinsam mit Ihnen Ihren "Weg durch das Rechtssystem" erkunden und für Sie gangbar gestalten.

Dazu ist eine Honorartransparenz unabdingbar. Ich werde Sie daher nicht nur über die Möglichkeiten und Risken Ihres Vorhabens oder Problems aufklären, sondern auch die Honorarfrage erörtern. Ich werde über die entstehenden Kosten, soweit möglich einen Überblick geben und mit Ihnen die Honorarverrechnung (RATG, AHK, Vereinbarung eines Stundenhonorars) detailliert besprechen.

 

Hier finden Sie: "Honorarrichtlinien der Rechtsanwälte" herausgegeben von der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (www.oerak.at)


Zum Download stehen für Sie folgende Infos bereit: