Unser aktueller Rechts-Tipp


GUTGLÄUBIGER EIGENTUMSERWERB BEI GEBRAUCHTWAGENKAUF

Prinzipiell sind beim Erwerb von Gegenständen, so auch bei gebrauchten Fahrzeugen, Sorgfaltsanforderungen und Nachforschungspflichten durch den Käufer zu erfüllen. Es darf eine Privatperson, die bei einem Autohändler einen Gebrauchtwagen kauft, darauf vertrauen, dass der Gebrauchtwagenhändler seiner Nachforschungspflicht – insbesondere betreffend die Rechte des Voreigentümers nachgekommen ist, sodass der private Käufer keinerlei Nachforschungspflichten hat. Dies auch dann nicht, wenn das durch den Autohändler ausgehändigten Genehmigungsdokument, als Duplikat bezeichnet ist. Auch das Fehlen des Zweitschlüssels schließt die Gutgläubigkeit des Käufers nicht aus, wenn der Händler versichert, dass dieser in weiterer Folge nachgereicht wird.

 


Honorarinfo

Um "Ihr Recht" zu erfahren, erhalten Sie von mir die optimale juristische Beratung, die auf Ihre Anliegen eingeht. Mein Team und ich werden gemeinsam mit Ihnen Ihren "Weg durch das Rechtssystem" erkunden und für Sie gangbar gestalten.

Dazu ist eine Honorartransparenz unabdingbar. Ich werde Sie daher nicht nur über die Möglichkeiten und Risken Ihres Vorhabens oder Problems aufklären, sondern auch die Honorarfrage erörtern. Ich werde über die entstehenden Kosten, soweit möglich einen Überblick geben und mit Ihnen die Honorarverrechnung (RATG, AHK, Vereinbarung eines Stundenhonorars) detailliert besprechen.

 

Für Sie zum Download: "Honorarrichtlinien der Rechtsanwälte" herausgegeben von der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (www.oerak.at)


Zum Download stehen für Sie folgende Infos bereit: